In Aktion

„Einfluss auf wichtige Frauenrechtsfragen nehmen zu können, ist eine einzigartige Erfahrung“

Die Menschenrechtsanwältin Dr. Brenda Akia aus Uganda ist seit 2022 Mitglied des CEDAW-Ausschusses der Vereinten Nationen, der die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau überwacht. Im Interview erzählt sie, warum ihr diese Arbeit zur Lebensaufgabe geworden ist.

Ausgabe 2024 | 2025

Interview: Miriam Hoffmeyer

Frau Akia, wann haben Sie angefangen, über Menschen- und Frauenrechte nachzudenken?

Im Alter von sieben oder acht Jahren. Damals wusste ich nicht, was Menschenrechte bedeuten, aber bestimmte Ereignisse und Erfahrungen haben mein Interesse geweckt: Im Fernsehen sah ich Bilder von den Gräueltaten der „Lord‘s Resistance Army“ in Norduganda und davon, wie während des Völkermords in Ruanda Leichen in den Victoriasee geschwemmt wurden. Als Teenager war ich empört darüber, dass einige Mädchen ihre Ausbildung nicht abschließen konnten, weil sie früh verheiratet wurden, oder dass Klassenkameradinnen von der Schule verwiesen wurden, weil sie schwanger waren. Ich fand das ungerecht – und wollte dazu beitragen, Gerechtigkeit zu schaffen. Deshalb habe ich mich an der Makerere-Universität in Kampala auf Menschenrechtsgesetzgebung, internationales Recht und internationales Umweltrecht spezialisiert. Auch mein Onkel, der auf internationaler Ebene schwere Menschenrechtsverletzungen verfolgte, hat mich sehr inspiriert. Er hatte meine Geschwister und mich nach dem Tod unserer Mutter adoptiert. Bis heute ist meine Mutter mein großes Vorbild.

„Ich habe in dem DAAD-geförderten Studiengang genau das gelernt, was ich brauchte, um auf dem Gebiet der Menschenrechte und des internationalen Strafrechts wirklich etwas zu bewegen.“

Was haben Sie von ihr gelernt?

Nach dem Tod meines Vaters hat sie uns vier Kinder allein aufgezogen. Meine Mutter war sehr zielstrebig, hatte eine positive Lebenseinstellung und ermutigte uns immer, große Träume zu haben und sie mit hundertprozentigem Engagement zu verfolgen. Weil Bildung in unserer Familie eine so wichtige Rolle spielte, bewarb ich mich für den DAAD-geförderten Aufbaustudiengang „Transnational Criminal Justice and Crime Prevention – An International and African Perspective“ der Humboldt-Universität zu Berlin und der University of the Western Cape in Kapstadt, aus dem inzwischen ein Forschungsnetzwerk entstanden ist, und machte den Abschluss Master of Laws (LLM). Das war eine einmalige Chance! Während des einjährigen Studiengangs 2011 habe ich genau das gelernt, was ich brauchte, um auf dem Gebiet der Menschenrechte und des internationalen Strafrechts wirklich etwas zu bewegen.

Wie ging es danach für Sie weiter?

Als Rechtswissenschaftlerin unterstützte ich am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) in Arusha, Tansania, das Büro des Anklägers und später die Berufungskammer am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Beides half mir zu verstehen, welch entscheidende Rolle die Richter bei der Entwicklung der Rechtsprechung im internationalen Strafrecht spielen und warum es wichtig ist, dass die Teams der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gründlich arbeiten. Diese Erfahrungen flossen in meine Doktorarbeit ein, die sich mit der Frage beschäftigte, wie die Befehlsverantwortung bei der Verfolgung konfliktbezogener sexueller Gewaltverbrechen im Rahmen des Völkerstrafrechts wirksam angewendet werden kann.
Heute berate ich die Uganda Association of Women Lawyers (FIDA Uganda) in Rechts- und Menschenrechtsfragen, 2022 wurde ich in den CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen gewählt, wo ich mein Wissen bei der Formulierung der internationalen Rechtsprechung im Bereich der Frauenrechte einsetze. Meine Arbeit hat mich darin bestärkt, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht und die Beendigung der Straffreiheit für internationale Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen von entscheidender Bedeutung sind, um nachhaltigen Frieden und integrative Entwicklung zu erreichen.

Welche Aufgaben hat der CEDAW-Ausschuss?

Als Vertragsorgan der Vereinten Nationen überwacht der Ausschuss die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, das auch als UN-Frauenrechtskonvention bezeichnet wird. Es verpflichtet die 189 Mitgliedstaaten, alle Formen der Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen zu beseitigen und die volle Entfaltung und Förderung von Frauen zu gewährleisten, sodass sie alle Menschenrechte und Freiheiten gleichberechtigt mit Männern genießen können. Der CEDAW-Ausschuss untersucht auch Fälle, in denen die Rechte von Frauen ernsthaft oder systematisch verletzt werden.

Das klingt etwas theoretisch …

Vielleicht schon, aber bis heute wurden auf der Grundlage des Übereinkommens zahllose Gesetzesänderungen erreicht und diskriminierende Bestimmungen beseitigt. Das hat das alltägliche Leben von Frauen in der ganzen Welt verbessert. Ich war im Ausschuss Länderberichterstatterin für Ruanda, Niger und Benin und bin unter anderem stellvertretende Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb eines multilateralen Systems Einfluss auf wichtige Frauenrechtsfragen nehmen zu können, ist eine einzigartige Erfahrung. –